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Freundschaftsspiele ab sofort wieder erlaubt

Der Verbands-Fußball-Ausschuss des FLVW gibt grünes Licht für die ersten Partien. Es gibt aber Auflagen.
Freundschaftsspiele für Senioren-Mannschaften sind ab sofort wieder erlaubt. Das ist das Ergebnis, das der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) unter Vorsitz von Reinhold Spohn jetzt in einer Videokonferenz beschloss. "Eine Partie mit 30 Spielern darf ab sofort wieder stattfinden, und es dürfen auch bis zu 100 Zuschauer anwesend sein, die den gebotenen Mindestabstand einhalten müssen. Zudem müssen sie sich in ausgelegte Listen eintragen, damit die Rückverfolgung gewährleistet ist", erklärte Manfred Schnieders, Mitglied des VFA und zugleich Vize-Präsident des Fußball- und Leichtathletikverbands (FLVW), exklusiv gegenüber FuPa Südwestfalen. Darüber hinaus müsse jeder Verein mit seiner Kommune ein Hygienekonzept abstimmen. Gerade in puncto Umkleidekabine und Duschräume sei das Prozedere sehr sensibel. Auf die Frage, wann die neue Pflichtspielsaison wieder starten könne, legte sich Schnieders noch nicht genau fest. "Wir haben ein Zeitfenster zwischen Anfang und Mitte September ins Auge gefasst. Das hängt aber natürlich von den nächsten politischen Entscheidungen ab", so der Vize-Präsident. "Letztlich sind die Leute mit ihrem Verhalten aber selbst verantwortlich dafür. Ganz wichtig ist, dass die Menschen sich an die Regeln halten und nicht durch Unachtsamkeiten wieder alles kaputt machen", richtet Schnieders abschließend einen Appell an die Öffentlichkeit, sich entsprechend zu verhalten.



 

Freundschaftsspiele im FLVW ab sofort wieder gestattet


Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) genehmigt ab sofort wieder Freundschafts- und Testspiele im Amateurfußball. Dies hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) in Absprache mit dem Präsidium, den 29 FLVW-Kreisen und den nordrhein-westfälischen Fußballverbänden im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) beschlossen.


„Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Wir möchten Vereinen nun die Möglichkeit geben, im Rahmen der geltenden Verordnungen Fußball zu spielen“, erklärt der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend notwendig:


- Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus

- Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW

- Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen

- Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit

- Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.


Ferner weist der FLVW darauf hin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können.


Für den Jugendfußball können aktuell noch keine Test- und Freundschaftsspiele genehmigt werden. Der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) informiert zu einem späteren Zeitpunkt, wann Testspiele im Jugendfußball wieder möglich sind.

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